Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2023

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 7. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsatzsteuerfreiheit von Krankentransporten

Die Beförderung von Patienten ist nach EU-Recht als eng mit der Sozialfürsorge verbundene Dienstleistung unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

Die Beförderung kranker, verletzter oder behinderter Personen durch einen anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" umsatzsteuerfrei. Es spielt dabei keine Rolle, ob die verwendeten Fahrzeuge besonders eingerichtet sind oder dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass mit den Fahrzeugen auch Personen befördert werden, für deren Beförderung ein speziell eingerichtetes Fahrzeug nicht notwendig war.

Für den Bundesfinanzhof stand fest, dass die Voraussetzungen einer Umsatzsteuerfreiheit nach dem vorrangigen EU-Recht vorlagen, auch wenn das deutsche Recht hier anders ausgestaltet ist. Inwieweit die Leistung auch teilweise nach anderen Vorschriften steuerbefreit wäre, ist dann nicht mehr von Bedeutung, meint der Bundesfinanzhof. Weil das klagende Unternehmen neben der reinen Beförderung auch noch Sonderleistungen zur Beförderung erbrachte, sei auch kein unmittelbarer Wettbewerb mit Taxi- und Mietwagenunternehmen gegeben.


Informationsveranstaltung 2024

In regelmäßigen Abständen finden Informationsveranstaltungen für unsere Mandanten statt. Die Termine veröffentlichen wir auch hier auf unserer Homepage. Bleiben Sie auf dem Laufenden und nehmen Sie an unserer nächsten Veranstaltung teil. Wir freuen uns auf Sie!