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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neue Pflichten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige in einigen Wirtschaftszweigen müssen zum Jahreswechsel neue Pflichten beachten.

Der Gesetzgeber denkt sich immer wieder neue Vorschriften zur Bekämpfung der Schwarzarbeit aus - oft mit eher durchwachsenem Erfolg. Trotzdem müssen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige in bestimmten Wirtschaftszweigen ab dem 1. Januar 2009 einige zusätzliche Pflichten beachten, um ein Bußgeld zu vermeiden:

  • Sofortmeldepflicht: Arbeitgeber müssen nun den Tag des Beginns eines Be-schäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) melden. Die Sofortmeldung muss den Familien- und die Vornamen des Beschäftigten, soweit bekannt seine Versicherungsnummer (ansonsten die zur Vergabe einer Versicherungsnummer notwendigen Angaben), die Betriebsnummer des Arbeitgebers und den Tag der Beschäftigungsaufnahme enthalten.

  • Mitführungs- und Vorlagepflicht: Für Arbeitnehmer ist die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises weggefallen. Dafür sind Arbeitnehmer und Selbständige bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen jetzt verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.

  • Hinweispflicht: Der Arbeitgeber muss jeden seiner Arbeitnehmer nachweislich und schriftlich auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht hinweisen, diesen Hinweis für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen aufbewahren und auf Verlangen bei Prüfungen vorlegen.

Von diesen neuen Pflichten sind die folgenden Wirtschaftszweige betroffen:

  • Baugewerbe

  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

  • Personenbeförderungsgewerbe

  • Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe

  • Schaustellergewerbe

  • Unternehmen der Forstwirtschaft

  • Gebäudereinigungsgewerbe

  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen

  • Fleischwirtschaft


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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