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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Der zweite Lohn

Lohnzusatzkosten spielen eine wesentliche Rolle bei der Berechnung der Kostenbelastung durch Lohnzahlungen.

Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, so müssen Sie bedenken, dass dieser mehr als den vereinbarten Bruttolohn erhält. Dies müssen Sie auch berücksichtigen, wenn Sie den Lohnstundenverrechnungssatz kalkulieren. Von den Lohnzusatzkosten entfällt der größte Teil auf die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Hierzu gehören die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; denn mit Ihren Kunden können Sie nur die erbrachten Leistungen abrechnen. Die meisten Betriebe erbringen Sonderzahlungen, die ebenfalls in die Kalkulation eingehen müssen. Hierzu gehören Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen und vermögenswirksame Leistungen.

In vielen Betrieben werden innerjährliche Rückstellungen für die am Jahresende fälligen Sonderzahlungen gebildet, damit die monatlichen Erfolgsrechnungen anteilig mit den Kosten belastet werden. Wird im Jahresverlauf keine entsprechende Vorsorge getroffen, so kann es am Jahresende eine böse Überraschung geben, wenn die für die Sonderzahlungen benötigten Mittel nicht zur Verfügung stehen, weil sie nicht einkalkuliert worden sind. Die Monatsergebnisse geben ohne diese Rückstellungen ein zu günstiges Bild von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab. Weiterhin sind die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen.

Diese Lohnzusatzkosten betragen im Durchschnitt aller Betriebe im Westen DM 81,30 und im Osten DM 68,20 je DM 100 des Bruttogehalts.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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