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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsatzsteuerzahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Die Finanzverwaltung übernimmt die Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben sind.

Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern gelten regelmäßig wiederkehrende Ausgaben als in dem Kalenderjahr abgeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie kurz vor oder nach diesem Kalenderjahr gezahlt wurden. Der Bundesfinanzhof hatte dazu im vergangenen Jahr entschieden, dass auch die Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer als solche regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gelten, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Jahres gezahlt werden. Für Erstattungen gilt Vergleichbares.

Dieses Urteil wendet die Finanzverwaltung nun in allen noch offenen Fällen an, akzeptiert es aber auch, wenn sämtliche Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen mit Zahlung oder Gutschrift vor dem 30. April 2008 einheitlich nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben oder Einnahmen behandelt werden. Bis einschließlich 2007 besteht also ein Wahlrecht, soweit die Steuererklärung für das jeweilige Jahr noch nicht eingereicht wurde.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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