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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Losgewinn aus betrieblicher Verlosung

Ob der Losgewinn aus einer betrieblichen Verlosung steuerpflichtiges Einkommen ist, hängt von der Gegenleistung für die Lose ab.

Ob der Gewinn aus einer betrieblichen Verlosung steuerpflichtig ist, hängt davon ab, wie der Gewinner zu dem Los gekommen ist. In einem Fall rechnete der Bundesfinanzhof den Gewinn zu den steuerpflichtigen Einnahmen, weil die Gewinnerin das Los kostenlos für die Erzielung bestimmter Umsätze erhalten hatte.

Doppelt Glück hatte dagegen ein Handelsvertreter, der seinen Gewinn steuerfrei einstreichen konnte. In seinem Fall wurde das Los nämlich nicht kostenlos zugeteilt, sondern pro Los ein fester Betrag von seiner Provision einbehalten. Und damit ist der Erwerb der Lose nach Ansicht des Bundesfinanzhofs bereits Teil der Einkommensverwendung. Die steht aber mit der Einkommenserzielung in keinem steuerlich relevanten Zusammenhang, womit der Gewinn steuerfrei ist. Auch die Möglichkeit, bereits verdientes Geld im Rahmen einer betrieblichen Losveranstaltung einzusetzen, führt nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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