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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsätze als Bausparkassen- oder Versicherungsvertreter

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen als Vertreter einer Bausparkasse oder Versicherung richtet sich nicht mehr nach handelsrechtlichen Maßstäben.

Für die umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter oder -makler legt der Bundesfinanzhof die Begriffe nun nach der Umsatzsteuerrichtlinie der EU aus und nicht mehr nach handelsrechtlichen Maßstäben. Damit sind Hilfstätigkeiten für den Vertrieb der Finanzprodukte nicht mehr steuerfrei, beispielsweise das reine Erheben von Kundendaten. Der Vertreter muss selbst die Vermittlung zwischen Kunden und Anbieter durchführen oder zumindest das Vertragsangebot prüfen und dadurch mittelbar auf den Vertragsabschluss einwirken können. Allerdings akzeptiert es die Finanzverwaltung, wenn die nach bisheriger Rechtsprechung umsatzsteuerfreien Umsätze auch weiterhin als steuerfrei behandelt werden, sofern sie vor dem 1. Januar 2009 ausgeführt worden sind.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!