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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Firmenwagen in der Mutterschutzfrist

Ohne explizite Regelung im Arbeitsvertrag dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen auch währen der Mutterschutzfrist oder anderen Urlaubszeiten weiter nutzen.

Während der Mutterschutzfrist verlangte der Arbeitgeber von einer Mitarbeiterin die Rückgabe des Firmenwagens, da eine Ersatzkraft eingestellt worden war, die für ihren Einsatz das Firmenfahrzeug benötigt. Die werdende Mutter weigerte sich, den Wagen herauszugeben, da sie nach ihrem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf die private Nutzung eines Firmenwagens hatte. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied den Streit gegen den Arbeitgeber.

Sie sollten also bei der Abfassung des Arbeitsvertrages vorsichtig sein. Die Privatnutzung sollte auf die Zeit begrenzt werden, in denen das Fahrzeug auch dienstlich genutzt wird. Für Urlaubszeiten kann eine Sonderregelung getroffen werden. Jedenfalls muss der Firmenwagen in Zeiten des Mutterschutzes oder einer Dienstbefreiung zurückgegeben werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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