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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Sicherheitsleistung im Baugewerbe

Statt einer Sicherungshypothek kann ein Bauunternehmer jetzt auch eine Sicherheitsleistung verlangen.

Früher konnten Bauunternehmer für ihre Forderungen nur eine Sicherungshypothek an dem Bauwerk verlangen. Diese Möglichkeit besteht noch heute. Hinzu ist aber die Möglichkeit gekommen, von dem Besteller Sicherheit für die Vorleistungen des Werkunternehmers zu verlangen. Der Bauunternehmer kann dem Besteller für die Bestellung einer Sicherheit eine Frist setzen mit der Erklärung, dass er nach dem Ablauf der Frist seine Leistung verweigere. Sicherheit kann der Unternehmer bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruchs sowie für Nebenleistungen bis zu 10 % des Vergütungsanspruchs verlangen.

Als Sicherheiten kommen Garantien oder Bürgschaften von Kreditinstituten oder Kreditversicherern in Betracht. Der Unternehmer muss dem Besteller die Kosten einer Sicherheitsleistung bis zu einem Höchstsatz von 2 % für das Jahr erstatten. Sicherheitsleistung und Sicherungshypothek dürfen nicht nebeneinander verlangt werden. Leistet der Besteller innerhalb der gesetzten Frist keine Sicherheit, so kann der Unternehmer von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann er seinen Vertrauensschaden geltend machen. Wird ein Schaden nicht nachgewiesen, so sind 5 % der vereinbarten Vergütung anzusetzen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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