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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Einschränkung des Grundsteuererlasses bei Ertragsminderung

Auf Druck der Kommunen soll der Grundsteuererlass bei unverschuldetem Leerstand zumindest eingeschränkt werden.

In letzter Zeit gab es mehrere Verfahren vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten zum Erlass der Grundsteuer bei Leerstand. Vor diesem Hintergrund fürchten die Kommunen um ihre Einnahmen und verlangen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 die Streichung des entsprechenden Paragraphen im Grundsteuergesetz. Die Länderfinanzminister wollen dagegen einen Mittelweg gehen und an der Regelung grundsätzlich festhalten, aber die Höhe des Grundsteuererlasses reduzieren und die Anforderungen anheben: Statt bereits bei einer Ertragsminderung von 20 % des Rohertrags soll der Erlass erst ab einer Ertragsminderung von mindestens 50 % möglich sein und dann 25 % der Grundsteuer ausmachen. Nur bei einer vollständigen Ertragsminderung wäre ein Grundsteuererlass von 50 % möglich. Sollte dieser Vorschlag Bestand haben, würde er erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2008 gelten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!