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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Porto als durchlaufender Posten

Die Finanzverwaltung erklärt, wann Werbeagenturen und Lettershops Porto als durchlaufenden Posten weiterberechnen dürfen.

Bei Werbeagenturen und Lettershops, die im Kundenauftrag Briefe und Prospekte versenden, tritt hin und wieder die Frage auf, ob die angefallenen Portokosten umsatzsteuerfrei als durchlaufende Posten an den Kunden weiterberechnet werden können, oder ob sie Teil des steuerpflichtigen Entgelts sind. Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann das Porto als durchlaufender Posten behandelt werden, wenn der Kunde mit der Deutschen Post AG in Rechtsbeziehungen tritt, die nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer mit dem auf dem Brief genannten Absender bestehen.

Ergo ist das Porto dann ein durchlaufender Posten, wenn der Auftraggeber auf dem Brief als Absender genannt ist. Das gilt auch dann, wenn die Agentur ihren eigenen Freistempler für gewerbsmäßige Versendung von Kundenpost benutzt. Für Pakete gilt dasselbe Prinzip, weswegen ein Versandhändler verauslagtes Porto nicht umsatzsteuerfrei als durchlaufenden Posten an den Kunden weiterberechnen kann, weil er selbst und nicht der Kunde mit der Post in Rechtsbeziehung tritt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!