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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verlust aus Gebrauchtwagenverkauf absetzbar

Der Verlust aus dem Verkauf eines Gebrauchtwagens ist innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung steuerlich absetzbar.

Ein Steuerzahler hatte sich ein BMW-Cabrio gekauft, das er neun Monate später mit einem Verlust von rund 2.400 Euro wieder verkaufte. Nach dem Grundsatz, dass der Verkauf von Privatvermögen innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung immer zu steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen führt, auch wenn gar keine Spekulationsabsicht besteht, wollte er den Verlust steuerlich geltend machen - denn für Verluste gilt die Haltefrist ebenfalls.

Doch das Finanzamt wollte nicht mitspielen, weil nach seiner Auffassung Gegenstände des täglichen Gebrauchs, bei denen Wertsteigerungen von vornherein ausgeschlossen seien, nicht unter die Regelung fielen. Der Bundesfinanzhof sieht dies aber anders und lässt den Verlustabzug grundsätzlich zu. Voraussetzung ist aber ein geeigneter Nachweis, dass der Verkauf mit Verlust tatsächlich zustande gekommen ist. Da aber Halterwechsel für Fahrzeuge grundsätzlich amtlich registriert werden, sollte das zumindest beim Gebrauchtwagenverkauf kein großes Problem sein.

Das Urteil verleitet natürlich zu der Überlegung, jeweils einmal im Jahr das alte Fahrzeug durch ein Neues zu ersetzen und so zumindest einen Teil der rein privaten Kfz-Kosten steuerwirksam geltend zu machen. Allerdings können die Verluste nur mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften verrechnet werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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