Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerliche Förderung des Investivlohns

Ab 2009 sollen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steuerlich besser gefördert werden.

Über den Investivlohn, die Vergütung der Mitarbeiter durch Beteiligung am Unternehmen ist in den vergangenen Jahren mehrfach geredet worden. Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf zu dessen steuerlicher Förderung ab 2009 vor. Der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, soll von 18 auf 20 Prozent steigen. Die relevanten Einkommensgrenzen werden von 17.900 (35.800 Euro für Zusammenveranlagte Ehegatten) auf 20.000 bzw. 40.000 Euro erhöht.

Außerdem soll der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 135 auf 360 Euro steigen. Mitarbeiterbeteiligungsfonds werden genauso wie direkte Anlagen im eigenen Unternehmen gefördert. Es gilt dabei das Prinzip der Freiwilligkeit: Die Mitarbeiterkapitalbeteiligungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und nicht aus einer Entgeltumwandlung gewährt werden. Außerdem muss die Mitarbeiterkapitalbeteiligung allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon