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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Betriebsprüfungsklassen

Zu Beginn dieses Jahres wurden die Betriebsgrößenklassen geändert, die dafür verantwortlich sind, wie oft Ihr Unternehmen geprüft wird.

Es macht einen gewaltigen Unterschied, in welche Betriebsprüfungsklasse Ihr Betrieb eingestuft wird. Während Großbetriebe nahezu lückenlos geprüft werden, werden Kleinbetriebe im Durchschnitt nur alle 25 Jahre geprüft. Die Betriebsgrößenklassen sind mit Wirkung zum 1. Januar 2001 geändert worden.

  • Großbetriebe sind jetzt die Betriebe, die ein der nachfolgenden Kriterien erfüllen: Umsatzerlöse höher als 11,9 Mio. DM, steuerlicher Gewinn höher als 465.000 DM. Der Prüfungsturnus beträgt 4,4 Jahre.

  • Bei Mittelbetrieben beträgt der Prüfungsturnus 11,8 Jahre. Ihr Betrieb ist ein Mittelbetrieb, wenn folgende Voraussetzung erfüllt wird: Die Umsatzerlöse sind entweder höher als 1,45 Mio. DM oder der steuerlicher Gewinn ist höher als 91.000 DM.

  • Als Kleinbetrieb werden Sie eingestuft, wenn entweder die Umsatzerlöse größer als 265.000 DM sind oder der steuerliche Gewinn größer als 50.000 DM ist.

  • Alle Betriebe, deren Umsatzerlöse oder der steuerliche Gewinn darunter liegen, gehören zu den Kleinstbetrieben, die fast nie geprüft werden. Die Unternehmer ersparen sich in dieser Kategorie den erhöhten Aufwand, den eine Betriebsprüfung mit sich bringt.

Den kompletten Text der Betriebsprüfungsordnung und Auszüge aus der Abgabenordnung können Sie auch als PDF-Dokument abrufen: Betriebsprüfungsordnung vom 15. März 2000


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!