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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Strafbare Insolvenzverschleppung eines GmbH-Geschäftsführers

Die Strafbarkeit einer Insolvenzverschleppung durch den GmbH-Geschäftsführers kann bereits durch die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags vermieden werden.

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft genügt die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags durch den GmbH-Geschäftsführer zur Vermeidung einer strafbaren Pflichtverletzung. Dabei ist der bloße rechtzeitige Konkursantrag ausreichend, um die strafbefreiende Wirkung herbeizuführen. Es ist nicht notwendig, dass gleichzeitig ein Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis, eine Übersicht über die Vermögensmasse oder sonstige Unterlagen beigefügt werden, aus denen der Konkursantrag erkennbar ist.

Die Verpflichtung des GmbH-Geschäftsführers, die entsprechenden Unterlagen einzureichen, ist eine selbständige, von der Pflicht zur Stellung des Konkursantrags unabhängige konkursrechtliche Verpflichtung. Es lässt sich keiner gesetzlichen Regelung entnehmen, dass der Konkursantrag unzulässig ist, wenn Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis, eine Übersicht über die Vermögensmasse oder sonstige Unterlagen nicht durch den Geschäftsführer vorgelegt werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!