Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Ungekürzte Werbungskosten bei Arbeitnehmern in Altersteilzeit

Die steuerfreien Aufstockungsbeträge für Arbeitnehmer in Altersteilzeit führen nicht dazu, dass deren Werbungskosten wegen steuerfreier Einnahmen anteilig gekürzt würden.

Im Einkommensteuergesetz heißt es, dass Ausgaben nicht als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, wenn sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Da die Aufstockungsbeträge für Arbeitnehmer in Altersteilzeit aber steuerfrei sind, sahen sich anscheinend einige Finanzbeamte veranlasst, die Werbungskosten der Betroffenen anteilig zu kürzen. Doch die Oberfinanzdirektion Hannover hat in einer Verfügung darauf hingewiesen, dass auch diesen Arbeitnehmern der volle Werbungskostenabzug zusteht. Die Werbungskosten stehen nämlich mit den Aufstockungsbeträgen ebenso wenig in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang wie bei den Beziehern steuerfreier Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon