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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kürzung von Einkünften und Bezügen des Kindes

Einkünfte und Bezüge, die das Kind im Kalenderjahr hat, sind zur Ermittlung des Jahresgrenzbetrags um besondere Ausbildungskosten zu kürzen.

Bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrags für das Kindergeld sind die Einkünfte und Bezüge, die Ihr Kind im Kalenderjahr hat, um besondere Ausbildungskosten zu kürzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die besonderen Ausbildungskosten durch Einkünfte oder Bezüge finanziert werden.

Für Sie kommt es hier entscheidend darauf an, was unter besonderen Ausbildungskosten zu verstehen ist. Grundsätzlich sind besondere Ausbildungskosten tatsächlich angefallene Aufwendungen Ihres Kindes, die bei der Einkünfteermittlung als Werbungskosten zu berücksichtigen wären. Konkrete Beispiele für besondere Ausbildungskosten sind Aufwendungen Ihres Kindes für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte und für Bücher, die bei der Ausbildung benötigt werden. Keine besonderen Ausbildungskosten sind Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung und für die Kranken- und Pflegeversicherung Ihres Kindes.

Falls Sie sich wundern sollten, dass die Aufwendungen für besondere Ausbildungskosten einerseits bewirken, dass das Kindergeld nicht wegen Überschreitens des Jahresgrenzbetrags entfällt, andererseits Ihnen als Eltern aber auch ein Ausbildungsfreibetrag verbleibt: Dies ist vom Gesetz gewollt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!