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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Streit um das Arbeitszeugnis

Streitereien über die Formulierung von Arbeitszeugnissen kosten regelmäßig nur Geld und bringen dem Unternehmen nichts.

Die Formulierungen in Arbeitszeugnissen werfen immer wieder Streitfragen auf, über welche die Arbeitsgerichte entscheiden müssen. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht darüber urteilen, ob ein Arbeitszeugnis eine Schlussformel enthalten muss. Die Klägerin hatte verlangt, dass das ihr ausgehändigte Zeugnis um die nachfolgenden beiden Sätze ergänzt wird: "Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau H. alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

Die Klägerin meinte, ohne diese Schlussformel seien ihre Bewerberaussichten auf dem Arbeitsmarkt eingeschränkt. Der frühere Arbeitgeber war anderer Auffassung. Durch diese Schlussformel werden die Aussagen in dem Zeugnis nicht unterstützt, sondern entwertet. Die Vorinstanz hatte den Arbeitgeber zur Aufnahme der Dankesformel verpflichtet, aber die Bedauernsformel abgelehnt.

Kluge Arbeitgeber lassen sich auf derartige Auseinandersetzungen nicht ein, sie kosten nur Geld und bringen dem Unternehmen nichts. In der Regel werden daher die Formulierungswünsche früherer Mitarbeiter in Zeugnissen erfüllt. Hat der neue Arbeitgeber Zweifel hinsichtlich der Bewerbung wird er ohnehin bei dem früheren Arbeitgeber telefonisch Rücksprache nehmen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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