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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Haftung für Umsatzsteuer eines insolventen Lieferanten

Das Finanzamt darf sich nicht generell beim Käufer bedienen, wenn das insolvente Unternehmen die Umsatzsteuer aus einem Verkauf im Insolvenzverfahren nicht abführt.

Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens verkaufte eine GmbH Teile des Anlagevermögens zu Marktkonditionen. Der vorläufige Insolvenzverwalter gab zwar seine Zustimmung zum Verkauf, aber nicht dazu, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abzuführen. Daraufhin wollte sich das Finanzamt am Käufer schadlos halten und nahm diesen per Haftungsbescheid für die Zahlung der Umsatzsteuer in Anspruch. Da der Käufer von der Insolvenz wusste, hätte er auch wissen müssen, dass die Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt gezahlt werden könnte. Vor Gericht erlitt das Finanzamt mit dieser Argumentation aber Schiffbruch: In Insolvenzfällen kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass der Insolvenzschuldner die Absicht hat, die von ihm ausgewiesene Umsatzsteuer nicht zu entrichten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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