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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Streit um Altersgrenze bei der Kinderzulage

Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es Streit darüber, ob die Kinderzulage zur Eigenheimzulage weiter bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden soll oder nur bis zum 25. Lebensjahr.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Altersgrenze für den Anspruch auf das Kindergeld oder auf den Kinderfreibetrag vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Nun streiten sich der Bund und die Länder um die Frage, ob diese Absenkung auch auf die Gewährung der Kinderzulage zur Eigenheimzulage durchschlagen soll oder nicht, soweit ansonsten alle übrigen Voraussetzungen für deren Gewährung erfüllt sind.

Das Bundesfinanzministerium vertritt die Auffassung, dass die Absenkung der Altersgrenze keine Auswirkung auf die Kinderzulage haben soll. Zwangsläufig haben alle Betroffenen ihre Investitionsentscheidung schon vor dem 1. Januar 2006 getroffen, da zu diesem Termin die Gewährung der Eigenheimzulage für Neufälle ausgelaufen ist. Damals war von der Absenkung der Altersgrenze aber noch gar nichts bekannt, und die Betroffenen haben bei ihrer Investitionsentscheidung auf die bisherige Rechtslage vertraut.

Im Gegensatz dazu vertrat zumindest bei einer Besprechung im Februar eine Mehrzahl der Länder die Auffassung, dass die neue Altersgrenze auch auf den Kinderzuschlag durchschlägt. Das Bundesfinanzministerium will nun zunächst weiter bei den Ländern für seine Auffassung werben, und falls dies nicht fruchtet, eine gesetzliche Regelung vorschlagen, die die Gewährung der Kinderzulage weiter bis zum 27. Lebensjahr festschreibt.


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