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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Warengutschein statt Urlaubsgeld

Damit die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn funktioniert, darf der Barlohnanspruch gar nicht erst entstehen.

Damit für die Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto übrigbleibt, hatte ein Möbelhandel eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen: Jeder Mitarbeiter konnte sich auf Wunsch seinen tariflichen Urlaubsgeldanspruch als Warengutschein auszahlen lassen. Dieser sollte dann als Personalrabatt gelten und zumindest bis zur gesetzlichen Grenze steuerfrei sein.

Doch das Finanzamt wollte das so nicht akzeptieren und hat vom Bundesfinanzhof recht bekommen. Denn die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unter Änderung des Anstellungsvertrags auf einen Teil seines Barlohns verzichtet, also erst gar kein Barlohnanspruch entsteht. Verzichtet er aber nur auf die Auszahlung eines bereits entstandenen Barlohnanspruchs, gibt es dafür keinen Steuervorteil.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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