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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zuschuss des Arbeitgebers für ein häusliches Arbeitszimmer

Damit ein Arbeitgeberzuschuss für ein häusliches Arbeitszimmer als Mietzahlung anerkannt wird, ist ein individueller Mietvertrag erforderlich.

Der Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer wurde deutlich eingeschränkt. Dass der Arbeitnehmer sein Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermietet und die Kosten stattdessen bei den Mieteinkünften abzieht, ist dagegen von der Rechtsprechung anerkannt. Allerdings setzt die Anerkennung nicht nur voraus, dass die Vermietung im überwiegend betrieblichen Interesse erfolgt. Es ist außerdem ein individueller Mietvertrag notwendig, damit das Nutzungsentgelt den Mieteinnahmen zugeordnet werden kann.

Erfolgt die Zahlung lediglich aufgrund einer allgemeinen Betriebsvereinbarung, liegen keine Mieteinnahmen vor, und damit ist auch kein Werbungskostenabzug aus Vermietung und Verpachtung möglich. Es bleibt dann wiederum nur der Werbungskostenabzug beim Arbeitslohn, der aber voraussetzt, dass im häuslichen Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit liegt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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