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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Eigenheimzulage vor der Teilung in Wohneigentum

Sie können die Eigenheimzulage schon dann beanspruchen, wenn Sie eine Eigentumswohnung anschaffen, für die noch keine Teilungserklärung existiert, und an der Sie demzufolge noch kein Eigentum haben.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung erwerben, sind Sie berechtigt, die Eigenheimzulage zu beanspruchen. Diese Berechtigung besteht auch schon dann, wenn Sie eine bereits fertiggestellte Wohnung erwerben, für die im Zeitpunkt des Erwerbs noch kein Wohneigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz begründet ist. Das heißt, dass Sie bereits vor der Durchführung der geplanten Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Eigenheimzulage beanspruchen können. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass Sie einen notariellen Kaufvertrag über das Wohnungseigentum geschlossen haben, der Lastenwechsel eingetreten ist und die sonstigen Voraussetzungen für die Eigenheimzulage gegeben sind.

Begründet wird diese Praxis damit, dass eine Eigentumswohnung unabhängig von der Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz steuerlich fertiggestellt sein kann. Daher kann die steuerliche Beurteilung als selbständiger Gebäudeteil "Eigentumswohnung" vor Abgabe der Teilungserklärung erfolgen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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