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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Pkw-Vermietung an den Arbeitgeber

Richtig gestaltet ermöglicht die Pkw-Vermietung an den Arbeitgeber den Vorsteuerabzug für den Autokauf.

Ein interessantes Steuersparmodell hat jetzt den Segen des Bundesfinanzhofs: Ein Arbeitnehmer hatte seinen Pkw an den Arbeitgeber vermietet, der ihn wiederum versichern und instand halten musste und dem Arbeitnehmer für berufliche und private Fahrten zur Verfügung stellte. Der Arbeitnehmer machte sodann den Vorsteuerabzug für den Kauf des Pkw geltend, weil er aus dessen Vermietung umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielte.

Das Finanzamt wollte die Gestaltung so nicht hinnehmen und sah darin Gestaltungsmissbrauch. Doch der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass der Arbeitnehmer durch die Vermietung an den Arbeitgeber unternehmerisch tätig sein und den Vorsteuerabzug beanspruchen kann. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Mietzahlungen an den Arbeitnehmer als Arbeitslohn anzusehen sind oder nicht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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