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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Missratene Formulierung bei der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags

Eine neue Formulierung zur Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags für die Gewerbesteuer löst Streit um ihre korrekte Interpretation aus.

Gewerbetreibende erhalten eine Ermäßigung bei der Einkommensteuer als Ausgleich für die gezahlte Gewerbesteuer. Das ist solange unproblematisch, wie der Gewerbetreibende neben dem Gewerbebetrieb keine weiteren Einkünfte oder Verluste hat. Kompliziert wird es, wenn daneben auch noch Verluste anfallen, zum Beispiel aus der Vermietung von Wohnungen. Zu diesem Zweck hat die Finanzverwaltung im Jahressteuergesetz 2008 eine Berechnungsformel für den Ermäßigungshöchstbetrag festgeschrieben, damit keine Überkompensation der gezahlten Gewerbesteuer erfolgt.

Die gewählte Formulierung ist aber nicht sehr glücklich gewählt, da sie Raum für Interpretation lässt. Die Financial Times beispielsweise spricht von einer "teuren Panne im Steuergesetz" und rechnet vor, dass je nach Auslegung die zu zahlende Einkommensteuer um rund 25 % schwanken kann. Experten streiten derzeit darüber, welche Interpretation korrekt ist, und ob beispielsweise die Gesetzesbegründung für die Interpretation maßgeblich sein kann oder nicht. Für den Steuerzahler kann eine vorteilhafte Interpretation viel Geld bedeuten, und im Prinzip kann sich jeder auf diese vorteilhafte Interpretation berufen. Zu große Hoffnung sollte man sich aber nicht machen - die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass das Finanzministerium sehr schnell eine eindeutigere Formulierung ins Gesetz schreiben lassen wird, und sei es nur, um eine Menge Verfahren vor den Finanzgerichten zu verhindern.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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