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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vererblichkeit des Verlustabzugs weggefallen

Erben können in Zukunft nicht mehr einen nicht ausgenutzten Verlustabzug bei ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.

Bisher konnten Erben einen Verlustabzug, den der Erblasser nicht ausgenutzt hatte, bei ihrer eigenen Einkom-mensteuererklärung geltend machen. Doch nun hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert und beseitigt damit rund 46 Jahre anderslautender Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Der Große Senat des Bundesfinanzhofs ist der Meinung, dass es weder eine zivilrechtliche noch eine steuerrechtliche Grundlage gibt, das Prinzip der Individualbesteuerung und der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit bei der Einkommensteuer zu durchbrechen.

Gleichzeitig aber hat der Große Senat noch einen weiteren wichtigen Beschluss in das Urteil aufgenommen: Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist die bisherige gegenteilige Regelung in allen Erbfällen anzuwenden, die bis zum Ablauf des Tags der Veröffentlichung dieses Urteils, also dem 12. März 2008, eingetreten sind. Dass der Bundesfinanzhof eine solche Vertrauensschutzregelung in ein Urteil mit aufnimmt, ist ein echtes Novum, auch wenn die Anknüpfung an den Veröffentlichungstag ausgerechnet in einer Frage der Vererbbarkeit zumindest einen makaberen Beigeschmack hat. Immerhin sucht sich der Erblasser seinen Todestag in der Regel nicht aus oder verschiebt ihn nach Belieben um einige Wochen, um steuerliche Dispositionen zugunsten seines Erben ändern zu können.

In den Fällen, in denen der Erbfall unerwartet eintritt und die geänderte Rechtsprechung vom Erblasser nicht mehr berücksichtigt werden konnte, wird man also auf die Kooperation der Finanzverwaltung angewiesen sein, zum Beispiel die Rücknahme einer Entscheidung bei einem steuerlichen Wahlrecht im Billigkeitsweg. In jedem Falle wird die generationenübergreifende Steuerplanung durch den neuen Beschluss nicht einfacher, besonders, wenn der Erbfall auf absehbare Zeit unausweichlich ist. Gerne beraten wir Sie über die individuellen Konsequenzen dieses Urteils.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!