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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerfreie Betreuung der Enkelkinder

Wenn Großeltern ihre Enkelkinder betreuen und dafür finanziell entschädigt werden, dann führt das nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.

Die Betreuung eines Enkelkindes durch die Großeltern ist eine familieninterne Gefälligkeit. Dementsprechend fallen für Einkünfte aus einer Entschädigung keine Steuern an, meint das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 4 K 3114/98). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein reines Gefälligkeitsverhältnis handelt, oder ob ein Dienstvertrag vorliegt, wie er unter Fremden üblich ist. Auch auf andere Familienmitglieder, die bei der Kinderbetreuung helfen und dafür entschädigt werden, ist dieses Urteil übertragbar.

Beispiel 1: Wenn ein unter Fremden üblicher Dienstvertrag angenommen wird, dann können die Großeltern die Betriebsausgabenpauschalen für Tagesmütter abziehen, die je nach Umfang der Betreuung zwischen 480 und 750 Mark pro Kind und Monat beträgt. Nach Abzug dieser Pauschale bleiben in der Regel keine positiven Einkünfte mehr für die Großeltern.

Beispiel 2: Die Großeltern erhalten für die Betreuung 4.000 Mark im Jahr, also 333 Mark pro Monat. Mit 6 Stunden Betreuung am Tag ergibt sich bei 22 Tagen ein Stundenlohn von 2,50 Mark. Da niemand, der ernsthaft Geld verdienen möchte, für diesen Stundenlohn arbeiten würde, spricht das eindeutig für ein familieninternes Gefälligkeitsverhältnis.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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