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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Teilwertabschreibung auf Aktien bei gesunkenem Börsenkurs

Der Bundesfinanzhof erleichtert deutlich die Teilwertabschreibung auf Aktien bei einem gesunkenen Börsenkurs.

Richtet man sich nach den Vorgaben der Finanzverwaltung, dann war es bisher praktisch unmöglich, eine Teilwertabschreibung auf Aktien im Anlagevermögen vorzunehmen. Die Finanzverwaltung sieht in den Börsenkursen nämlich übliche Schwankungen ohne dauernde Wertminderung. Seit 1999 ist aber bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eine Teilwertabschreibung nur noch bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung möglich. Ganz anders sieht das der Bundesfinanzhof: Ist der Börsenkurs zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken und zeigt bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine Anzeichen für eine baldige Erholung, dann ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen.

Die Richter weisen zurecht darauf hin, dass ein Börsenkurs nicht nur den aktuellen Wert, sondern auch eine Prognose über die Wertentwicklung angibt: Bestünden Hinweise auf eine baldige Kurserholung, so würde in deren Erwartung die Nachfrage und damit auch der Kurs anziehen. Offen geblieben ist in dem Urteil lediglich, ob eine Teilwertabschreibung auch auf den Kurs am Bilanzstichtag möglich ist, wenn sich der Kurs bis zur Bilanzerstellung wieder etwas erholt hat. Die klagende Gesellschaft hatte nämlich nur bis zu dem etwas höheren Kurs zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung abgeschrieben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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