Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kleinunternehmerstatus hängt primär vom Vorjahresumsatz ab

Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an.

Unternehmer, deren Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen. Sie müssen dann keine Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und Leistungen erheben und abführen, dürfen aber umgekehrt auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Dazu darf der Vorjahresumsatz nicht über 17.500 Euro liegen, und der Umsatz des aktuellen Jahres darf 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.

Der Vorjahresumsatz hat für die Statusfestlegung allerdings Priorität, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat. Selbst wenn der Umsatz nur im Vorjahr die Grenze von 17.500 Euro überschritten hat und voraussehbar ist, dass er im laufenden Jahr wieder unter 17.500 Euro liegen wird, besteht im laufenden Jahr kein Anspruch auf den Kleinunternehmerstatus.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!