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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten

In zwei Fällen hat der Bundesfinanzhof zur Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und nachträglichen Herstellungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden Stellung genommen.

Die Unterscheidung zwischen sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand und abzuschreibenden nachträglichen Herstellungskosten ist nicht immer einfach. Die komplette Außendämmung des Dachgeschosses zusammen mit einigen ergänzenden Arbeiten sieht der Bundesfinanzhof als Erhaltungsaufwand an. Die Arbeiten haben zu keiner wesentlichen Verbesserung des Gebäudes geführt, sondern ergänzen nur die Funktion der vorhandenen Hauswand. Außerdem kommen sie ausschließlich der vermieteten Dachwohnung zugute, selbst wenn dadurch auch der Wärmeverlust in der selbst genutzten Erdgeschosswohnung etwas reduziert werden sollte.

Schwieriger wird es, wenn ein Gebäude verschiedenen Nutzungen dient, also insbesondere, wenn es teilweise zu Wohnzwecken und teilweise zur gewerblichen Nutzung vermietet wird. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs liegen dann zwei Gebäudeteile vor, die selbstständige Wirtschaftsgüter darstellen. Diese sind bei der Beurteilung dann auch gesondert zu betrachten. Eine Baumaßnahme, die auf das gesamte Gebäude bezogen zu keiner wesentlichen Verbesserung führt, kann trotzdem die Nutzbarkeit des einen Wirtschaftsguts so stark erhöhen, dass nachträgliche Herstellungskosten vorliegen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!