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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Betriebsverpachtung statt Aufgabe eines Handelsbetriebs

Damit eine Betriebsverpachtung vorliegt und nicht eine Betriebsaufgabe, müssen die wesentlichen Betriebsgegenstände verpachtet werden.

Mit einer Betriebsverpachtung lässt sich die unerwünschte Folge einer Betriebsaufgabe, nämlich die Aufdeckung stiller Reserven vermeiden. Streit gibt es mit dem Finanzamt regelmäßig darüber, ob wirklich eine Betriebsverpachtung vorliegt. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Betriebsgegenstände verpachtet werden, die dem Betrieb das Gepräge geben.

Anders als im produzierenden Gewerbe ist diese Vorgabe bei Handelsbetrieben aber enger auszulegen. In der Regel bilden die Geschäftsräume die wesentliche Betriebsgrundlage eines Handelsbetriebs. Im Fall eines Autohändlers war der Bundesfinanzhof der Meinung, dass die beweglichen Anlagegüter wie Waren, Werkstattausstattung und Geräte nicht Teil der wesentlichen Betriebsgrundlage sind, sondern nur das speziell hergerichtete Grundstück samt Gebäuden und fest installierten Vorrichtungen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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