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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kindergeldschädliche Einkünfte des Kindes

Der Bundesfinanzhof hat eine Reihe von Ausgaben genannt, die nicht die kindergeldschädlichen Einkünfte des Kindes mindern.

Seit das Bundesverfassungsgericht Anfang 2005 entschieden hat, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung die kindergeldschädlichen Einkünfte eines Kindes mindern, gibt es immer wieder Streit darum, welche sonstigen Ausgaben ebenfalls die Einkünfte mindern. Der Bundesfinanzhof hatte 2006 die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt und ebenfalls zum Abzug zugelassen.

Jetzt hat der Bundesfinanzhof erneut entschieden und festgestellt, dass dies nicht für die Versicherungsbeiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung oder einer Kfz-Haftpflichtversicherung gilt. Beide Ausgaben seien nicht unvermeidbar, weil sie über die Mindestvorsorge hinausgingen. Auch einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer mindert nicht die kindergeldschädlichen Einkünfte. Abgesehen davon, dass zuviel bezahlte Lohnsteuer später wieder erstattet wird, müsste die erstattete Lohnsteuer sonst auch im Jahr der Erstattung als Einkünfte des Kindes erfasst werden.

Noch ist beim Bundesfinanzhof die Revision eines Urteils des Finanzgerichts München anhängig. Dieses hatte ausdrücklich die Kürzung der Einkünfte des Kindes um einbehaltene Kapitalertragsteuer und Lohnsteuer bejaht. Wie bei den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich auch bei der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer um Beträge, die von Gesetzes wegen dem Kind oder dessen Eltern nicht verfügbar sind und deshalb keine Entlastung bei den Eltern bewirken können, meint das Gericht. Doch angesichts des eingangs geschilderten Urteils ist davon auszugehen, dass der Bundesfinanzhof dieses Urteil wieder kassieren wird.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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