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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsatzssteuer auf Über- und Doppelzahlungen

Verbucht ein Unternehmen Über- und Doppelzahlungen seiner Kunden erst in späteren Jahren als erfolgswirksame Geldeingänge, ändert dies nichts an der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist immer die Summe der für Lieferungen oder sonstige Leistungen erhaltenen Entgelte. Es spielt keine Rolle, ob die Entgelte irrtumsbedingt höher als vereinbart ausgefallen sind. So zählen auch Über- und Doppelzahlungen von Kunden unverändert zur Bemessungsgrundlage. Zugleich führt dies dazu, dass die weitere Behandlung der überhöhten Zahlungen durch das Unternehmen umsatzsteuerrechtlich irrelevant ist. Werden diese zunächst mit Verbindlichkeiten gegengebucht und erst nach einigen Jahren erfolgswirksam behandelt, darf nicht nachträglich erneut die Umsatzbesteuerung einsetzen. Werden Über- oder Doppelzahlungen jedoch zurückgezahlt, so liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage vor.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!