Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Voraussetzungen und Grenzen der doppelten Haushaltsführung

Der Bundesfinanzhof musste sich in mehreren Fällen mit der doppelten Haushaltsführung auseinandersetzen.

Im Sommer fällte der Bundesfinanzhof eine ganze Reihe von Urteilen, die sich mit der doppelten Haushaltsführung befassten, insbesondere der doppelten Haushaltsführung von Alleinstehenden. So spricht es nicht von vornherein gegen eine doppelte Haushaltsführung, dass ein Arbeitnehmer seinen Hausstand im Haus seiner Eltern hat. Es kommt vielmehr darauf an, dass der Arbeitnehmer im Rahmen einer Gesamtwürdigung einen eigenen Hausstand nachweisen kann, der auch seinen Lebensmittelpunkt darstellt. Nicht ausreichend ist, dass die Wohnung zwar über einen eigenen Eingang zu erreichen ist, ansonsten aber eine ganz überwiegende Anteilnahme am Haushalt der Eltern stattfindet, sodass der Alleinstehende als Teil des elterlichen Haushalts anzusehen ist.

Bei Alleinstehenden spricht allerdings einiges dafür, dass sich der Lebensmittelpunkt am Beschäftigungsort befindet, je länger die Beschäftigung dauert, und die weitere zur Verfügung stehende Wohnung lediglich für Besuchs- bzw. Ferienzwecke vorgehalten wird. In diesen Fällen muss das Finanzamt daher zuerst prüfen, ob sich der Lebensmittelpunkt weiter am Heimatwohnsitz befindet. Es ist auch von Bedeutung, ob eine entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung der Wohnung im Haus der Eltern erfolgt, wobei die kostenlose Überlassung nicht zwingend gegen eine doppelte Haushaltsführung spricht. Trägt der Arbeitnehmer die sonstigen Kosten, kann trotzdem ein eigener Hausstand vorliegen.

Generell der Höhe nach begrenzt ist der Werbungskostenabzug nach einem weiteren Urteil auf die Kosten für eine 60-m²-Wohnung zum örtlichen Durchschnittsmietsatz. Dabei ist nach der Urteilsbegründung außer Betracht zu lassen, ob der berufliche Status oder gesellschaftliche Verpflichtungen eine größere Wohnung rechtfertigen. Allerdings können gegebenenfalls die Kosten für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer in der Zweitwohnung zusätzlich geltend gemacht werden. Umgekehrt können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur die Kosten geltend gemacht werden, die nicht auf das Arbeitszimmer entfallen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon