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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Beitragsbemessungsgrenzen 2008

Die Jahresentgeltgrenzen für 2008 der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung liegen jetzt vor.

Auch 2008 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Während im Westen ein Anstieg um ca. 1 % zu verzeichnen ist, bleiben die Beträge im Osten konstant oder sinken sogar, um die hohe Anhebung im vorangegangenen Jahr zu kompensieren.

  • Während die Jahresentgeltgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen um 600 Euro auf 63.600 Euro (5.300 Euro monatlich) steigt, fällt sie im Osten um 600 Euro auf 54.000 Euro (4.500 Euro monatlich).

  • In der knappschaftlichen Versicherung steigt die Jahresentgeltgrenze im Westen um 1.200 Euro auf nun 78.600 Euro (6.550 Euro monatlich). Im Osten bleibt es bei der bisherigen Entgeltgrenze von 66.600 Euro (5.550 Euro monatlich).

  • In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich festgelegt und steigt um 450 Euro auf 43.200 Euro (3.600,00 Euro monatlich). Die Versicherungspflichtgrenze liegt allerdings 4.950 Euro höher bei 48.150 Euro im Jahr (4.012,50 Euro monatlich).

  • Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, bleibt im Osten unverändert bei 25.200 Euro (2.100 Euro monatlich), steigt im Westen aber um 420 Euro auf 29.820 Euro im Jahr (2.485 Euro monatlich).


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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