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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Antragsveranlagung jetzt ohne Zweijahresfrist möglich

Rückwirkend ab 2005 können Arbeitnehmer jetzt ebenfalls eine Einkommensteuererklärung bis zum Eintritt der Verjährung abgeben und sind nicht mehr an die Zweijahresfrist für die Antragsveranlagung gebunden.

Bisher gibt es zwei Fristen im Steuerrecht für die Abgabe einer Steuererklärung. Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, haben Zeit bis zum Eintritt der Verjährung, also sieben Jahre. Anders bei Arbeitnehmern, die zuviel gezahlte Lohnsteuer über eine Antragsveranlagung vom Finanzamt zurück holen wollen: Sie müssen die Steuererklärung innerhalb von zwei Jahren beim Finanzamt einreichen. Doch diese Zweijahresfrist ist verfassungsrechtlich bedenklich und Gegenstand mehrerer anhängiger Verfahren. Der Gesetzgeber hatte jetzt ein Einsehen und streicht im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 diese Frist ersatzlos - und zwar rückwirkend ab 2005 sowie ältere, noch offene Streitfälle zur Antragsveranlagung vor 2005.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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