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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung und BAföG-Rückzahlung

Der Bundesfinanzhof muss über die Revision zweier Urteile zum Werbungskostenabzug für Studienkosten entscheiden.

Kosten für ein Erststudium sind seit einer Änderung des Einkommensteuergesetzes Mitte 2004 nicht mehr als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar. Verfassungsrechtliche Bedenken hat das Finanzgericht Niedersachsen bei dieser gesetzlichen Regelung nicht: Mit der Neufassung dieser Vorschrift hat sich der Gesetzgeber innerhalb des ihm zustehenden Gestaltungsspielraumes gehalten. Das Finanzgericht hat daher nur den Sonderausgabenabzug gewährt. Mittlerweile ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig. In dem Fall geht es allerdings um ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Die Klägerin möchte eine Gleichbehandlung mit einem Zweitstudium oder einer Berufsausbildung nach dem Erststudium erreichen, deren Kosten beide als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Der Bundesfinanzhof muss sich auch mit der Frage befassen, ob die Tilgung eines BAföG-Darlehens als Werbungskosten abziehbar ist. Das Finanzgericht Hessen hat dies abgelehnt. Die Finanzverwaltung will die Rückzahlung bisher weder als Werbungskosten, noch als Sonderausgaben anerkennen, weil es sich um die Tilgung eines Darlehens handelt und die eigentlichen Kosten für die Ausbildung bereits früher, nämlich während der Ausbildung, entstanden sind.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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