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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Taxi-Krankentransport mit Hin- und Rückfahrt

Der Bundesfinanzhof hat über die umsatzsteuerliche Behandlung von Krankentransporten im Nahverkehr entschieden.

Im Streit mit dem Finanzamt um die Umsatzsteuer für Krankentransporte hat sich der Bundesfinanzhof auf die Seite der Taxiunternehmer geschlagen. Streitig war die Frage, ob Hin- und Rückfahrt als einheitliche oder als getrennte Leistung zu behandeln sind - mit der Folge, dass bei einer einheitlichen Betrachtung schon ab einer Entfernung von mehr als 25 km, also eine Gesamtfahrstrecke über 50 km, der normale und nicht der ermäßigte Steuersatz anzuwenden wäre.

Es spielt dabei keine Rolle, ob für beide Fahrten ein einheitlicher Vertrag geschlossen wird, zum Beispiel weil der Arzt oder der Patient die Abholung zur Rückfahrt schon bei der Hinfahrt beauftragt. Entscheidend ist nur, ob das Taxi auf den Patienten wartet und damit eine einheitliche Fahrt vorliegt, oder ob das Taxi wieder leer zurückfährt und später dasselbe oder ein anderes Taxi den Patienten wieder nach Hause bringt. Auch die Leerfahrten zählen nicht für die Beförderungsstrecke, weil dort eben keine Personenbeförderung stattfindet.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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