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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Die Betriebsprüfungsordnung wird geändert

Die Betriebsprüfungsordnung wird neugefaßt. Dabei soll es zu kleinen Änderungen kommen, die möglicherweise aber beträchtliche Auswirkungen zeigen werden.

Die vom Bundesfinanzministerium geplanten Änderungen der Betriebsprüfungsordnung sind minimal, jedoch allemal geeignet, die Rechtsposition des Steuerpflichtigen erheblich zu beeinträchtigen.

  • Ausweitung des Prüfungszeitraums

    Die Vorschrift über die Festlegung des Prüfungszeitraums auf die letzten drei Besteuerungszeiträume soll den Zusatz "in der Regel" erhalten. Durch diese Erweiterung wird eine Aufweichung des Prüfungszeitraums und eine unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern befürchtet.

  • Einschränkung beim Ort der Prüfung

    Die Möglichkeit, die Außenprüfung in den Räumen des Steuerberaters durchzuführen, soll abgeschafft werden. Abgesehen von rein praktischen Erwägungen wie der Entstehung von Raumproblemen wird durch diese Einschränkung die Mitwirkung des Steuerberaters bei Betriebsprüfungen erheblich erschwert.

  • Einbeziehung von Betriebsangehörigen

    Neu eingeführt werden soll die Möglichkeit für den Betriebsprüfer, auch Betriebsangehörige einzubeziehen, die vom Steuerpflichtigen zuvor nicht benannt wurden. Dadurch ist eine Verschlechterung der Schutzposition des Steuerpflichtigen zu befürchten - nicht zuletzt deshalb, weil der Kreis der Auskunft gebenden Personen auf diese Weise erheblich erweitert wird. Unter anderem auch auf Personen, die möglicherweise nicht in der Lage sind, sachkundige Auskünfte zu geben und deren steuerliche Relevanz nicht richtig einschätzen können.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!