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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Darlehensverträge unter nahen Angehörigen

Laufzeit, Rückzahlbarkeit und gestellte Sicherheiten sind wesentliche Kriterien für einen Fremdvergleich.

Wieder einmal hatte sich die Rechtsprechung mit der Frage der steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen unter nahen Angehörigen zu beschäftigen: Das Finanzgericht Niedersachsen weist darauf hin, dass nicht jede geringfügige Abweichung vom Üblichen die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ausschließt. Vielmehr sind die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung danach zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine nicht ernstliche Vereinbarung zulassen.

Maßgeblich sind Kriterien wie die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens und die regelmäßige Entrichtung von Zinsen sowie die gestellten Sicherheiten. Gegen eine steuerliche Anerkennung spricht es, wenn anfangs und über mehrere Jahre keine eindeutige Vereinbarung besteht, die die Modalitäten des Darlehens regelt. Gleiches gilt, wenn bei einer Laufzeit von mehr als vier Jahren und bei fehlender regelmäßiger Tilgung das Darlehen nicht besichert ist und dem Darlehensgeber eine planbare Darlehensrückführung nicht möglich ist. Ob der Bundesfinanzhof diese Einschätzung teilt, wird sich zeigen: Revision ist eingelegt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!