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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften

Als Ausgleich für Personengesellschaften ermöglicht die Unternehmenssteuerreform 2008 auf Antrag eine vergünstigte Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne.

Um dem Ziel der Rechtsformneutralität im Steuerrecht etwas näher zu kommen, hat der Gesetzgeber die Option für eine günstigere Besteuerung thesaurierter Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften eingebaut. Auf Antrag des Steuerzahlers werden die nicht entnommenen Gewinne einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags unterworfen. Bei einer späteren Entnahme der begünstigten Gewinne fällt eine Nachsteuer von 25 % an.

Begünstigung und spätere Nachversteuerung entsprechen in der Summe ungefähr einer direkten Entnahme zum Spitzensteuersatz von 45 %. Für Steuerzahler, die diesen Spitzensteuersatz zahlen, wirkt die Tarifbegünstigung also letztlich wie eine Steuerstundung, bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz führt eine spätere Entnahme sogar zu einer höheren Besteuerung als die direkte Entnahme.

Doch nicht allein deswegen sollten Sie sich den Antrag gründlich überlegen. Denn es kann leicht passieren, dass die Nachversteuerung gerade dann zuschlägt, wenn die Liquidität ohnehin knapp ist, weil das Unternehmen gerade keine Gewinne abwirft und damit Entnahmen für den persönlichen Bedarf unvermeidbar sind.

Die Begünstigung ist betriebs- und personenbezogen ausgestaltet, es ist also für jeden Betrieb und jeden Mitunternehmeranteil in jedem Veranlagungszeitraum ein gesonderter Antrag notwendig. Jeder Mitunternehmer kann sich allein entscheiden, ob er einen Antrag stellt, eine gemeinsame Antragstellung ist nicht erforderlich. Mitunternehmer müssen allerdings mit mehr als 10 % oder aber mehr als 10.000 Euro am Gewinn (nicht am Unternehmen) beteiligt sein, um einen Antrag stellen zu können. Für Einzelunternehmer gibt es keine Einschränkungen.

In ihrer jetzigen Form wird die Thesaurierungsbegünstigung bereits heftig kritisiert. Nicht nur ist sie relativ kompliziert ausgestaltet, wobei einige Fragen noch gar nicht geklärt sind, beispielsweise bei der teilweisen Betriebsübertragung oder der Anwendung auf EU-Ebene. Auch ergibt sich nur bei einem hohen persönlichen Grenzsteuersatz ein Vorteil aus der möglichen Steuerstundung. Besonders hart trifft es Unternehmen, die in eine Krise geraten. Nutzen kann die Begünstigung schließlich nur, wer bilanziert. Einnahmen-Überschuss-Rechner bleiben außen vor.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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