Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorsteuerabzug für hauseigene Solaranlage

Ist eine Photovoltaikanlage so dimensioniert, dass regelmäßig überschüssiger Strom verzeugt wird, so erfolgt der Betrieb unternehmerisch und ein voller Vorsteuerabzug ist schon in der Investitionsphase möglich.

Sonnige Zeiten für Solaranlagenbesitzer: Der Betrieb einer Solaranlage auf dem Dach des selbst genutzten Hauses erfolgt unternehmerisch, wenn von vornherein feststeht, dass dauernd überschüssiger Strom erzeugt und ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird. Mit dieser Entscheidung lässt das Finanzgericht München in solchen Fällen schon in der Investitionsphase den vollen Vorsteuerabzug zu. Umgekehrt muss der Eigentümer dann später den privaten Verbrauch als unentgeltliche Wertabgabe versteuern, wobei die anteiligen Betriebskosten die Bemessungsgrundlage bilden.

Dass in einzelnen Monaten oder im Jahresvergleich weniger Strom erzeugt als privat verbraucht wird, spielt für diese Beurteilung keine Rolle. Auch ist im Umsatzsteuerrecht keine Gewinnerzielungsabsicht notwendig, um die Unternehmereigenschaft und damit das Recht zum Vorsteuerabzug zu erlangen. Allerdings führt die Solaranlage nicht dazu, dass das ansonsten nichtunternehmerisch genutzte Haus dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden könnte, denn die Solaranlage ist kein wesentlicher Gebäudebestandteil.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!