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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Schuldzinsen in einem Cash-Pool nicht abziehbar

Der Umweg über einen Cash-Pool kostet den Steuerabzug für Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer Vermietungstätigkeit oder sonstigen Einkünfteerzielung.

Wenn Sie ein Darlehen nicht für Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Vermietungstätigkeit nutzen, sondern in einen Cash-Pool einbringen, aus dem heraus Sie später Ihre Kosten bestreiten, können Sie die Schuldzinsen aus dem ursprünglichen Darlehen nicht als Werbungskosten von Ihren Einnahmen aus Vermietung abziehen.

Durch das Einbringen des Darlehensbetrages in das Cash-Pool-Verfahren besteht kein Zusammenhang mehr zwischen dem ursprünglich aufgenommenen Darlehen und der den Aufwand notwendig machenden Einkünfteerzielung. Denn für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung wird nicht das Darlehen, sondern Mittel aus dem Cash-Pool verwendet, für die keine Zinsen bezahlt werden.

Ein Werbungskostenabzug wäre möglicherweise noch dadurch zu erreichen, dass für die Mittelbereitstellung durch den Cash-Pool eine angemessene Verzinsung vereinbart worden wäre. Für Unternehmer kommt übrigens erschwerend hinzu, dass Kredite, die einem Cash-Pool zur Finanzierung von Organgesellschaften zugeführt werden, als Dauerschulden mit den entsprechenden gewerbesteuerlichen Folgen zu behandeln sind.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!