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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zusammenveranlagung von in verschiedenen Mitgliedstaaten lebenden Ehegatten

Die Versagung der Zusammenveranlagung von in verschiedenen Mitgliedstaaten lebenden Ehegatten kann gemeinschaftsrechtswidrig sein.

Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2005 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Rechtsfrage vorgelegt, ob die Versagung der Zusammenveranlagung von Ehegatten bei getrennten Wohnorten in verschiedenen Mitgliedsstaaten gemeinschaftsrechtswidrig ist. Der EuGH hat diese Frage nun bejaht.

Der EuGH ist der Auffassung, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten lebende Ehegatten hinsichtlich der Zusammenveranlagung nicht schlechter gestellt werden dürfen als ausschließlich in einem Mitgliedstaat ansässige und erwerbstätige Eheleute. Daher liegt unzulässige Diskriminierung vor, wenn bei einem ausländischen Steuerpflichtigen, der in Deutschland lebt und arbeitet, die Zusammenveranlagung mit der Begründung abgelehnt wird, dass sein Ehepartner in einem anderen Mitgliedstaat mehr als zehn Prozent der gemeinsamen Einkünfte erzielt hat, obwohl diese Einkünfte im Wohnsitzstaat des anderen Ehegatten steuerfrei sind.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!