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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Auflösung einer Ansparrücklage bei Betriebsveräußerung

Die Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich der Betriebsveräußerung oder -aufgabe erhöht den steuerbegünstigtem Betriebsaufgabegewinn.

Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Urteilen seine Auffassung aus dem Jahr 2004 bestätigt, wonach die Auflösung einer Ansparrücklage im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe grundsätzlich nicht den der Regelbesteuerung unterliegenden laufenden Gewinn, sondern den steuerbegünstigten Betriebsveräußerungs- bzw. Betriebsaufgabegewinn erhöht. Es ist abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf diese beiden Entscheidungen reagieren wird: Die Rechtsprechung aus dem Jahr 2004 wurde bisher nicht akzeptiert. Der Bundesfinanzhof hat zudem darauf hingewiesen, dass eine Ansparrücklage nicht mehr gebildet werden kann, wenn im Zeitpunkt der Einreichung des entsprechenden Jahresabschlusses bei der Finanzbehörde bereits der Entschluss gefasst ist, den Betrieb zu veräußern oder aufzugeben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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