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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nachzahlung an die Künstlersozialkasse droht

Seit dem 1. Juli 2007 prüft die Rentenversicherung die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse, an die auch Auftraggeber freischaffender kreativer Berufe Beiträge zahlen müssen.

Nachdem die Künstlersozialversicherung ursprünglich als soziales Sicherungssystem für die Kunstschaffenden gedacht war, ist sie zwischenzeitlich zu einem Dach für eine ständig wachsende Sammlung unterschiedlichster Berufsgruppen geworden. Den Überblick darüber bewahren und die Zahlungspflichten kontrollieren soll seit dem 1. Juli 2007 nicht mehr die Künstlersozialkasse (KSK) selbst, sondern die Deutsche Rentenversicherung (DRV), auf die das Prüfverfahren mit dem am 15. Juni 2007 in Kraft getretenen Künstlersozialversicherungsreformgesetz übertragen wurde. Die Abgaben sind aber weiter an die KSK zu zahlen.

Die DRV verfügt über eine wesentliche bessere personelle Ausstattung und wird nun prüfen, ob ein Unternehmen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtig ist und die Höhe der Abgabe ermitteln. Zu diesem Zweck verschickt die DRV Erhebungsbögen an bisher nicht von der Künstlersozialkasse erfasste Unternehmen und verlangt innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung über die an selbstständige Künstler und Publizisten geleisteten Zahlungen in den Kalenderjahren 2002 bis 2006.

Für viele Unternehmen besteht das Risiko einer Nachzahlung, da oftmals gar nicht bekannt ist, dass Entgeltmeldungen abzugeben und entsprechende Zahlungen zu leisten waren, denn anders als bei den anderen Sozialversicherungen besteht die Zahlungspflicht nicht nur für eigene Arbeitnehmer, sondern auch für beauftragte selbstständige Fotografen, Designer, Autoren, Übersetzer etc.: "Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen." Die Abgabensätze betrugen 2002 und 2003 3,8 %, 2004 4,3 %, 2005 5,8 %, 2006 5,5 % und ab 2007 5,1 % der Auftragssumme.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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