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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verträge zwischen nahen Angehörigen

Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen grundsätzlich auch zivilrechtlich wirksam sein, damit sie steuerlich anerkannt werden.

Noch 2006 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses nur indizielle Bedeutung hat. Nun hat der BFH jedoch festgestellt, dass diese Indizwirkung jedoch verstärkt wird, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschriften insbesondere bei klarer und bekannter Zivilrechtslage angelastet werden kann. Ein formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen ist bei klarer Zivilrechtslage grundsätzlich steuerrechtlich nicht anzuerkennen. In beiden Fällen hatten Eltern von ihren minderjährigen Kindern Darlehen zur Immobilienfinanzierung aufgenommen, ohne einen gerichtlich bestellten Ergänzungspfleger einzuschalten.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat inzwischen auf die BFH-Entscheidung aus dem Jahr 2006 mit einem Nichtanwendungserlass reagiert. Das BMF ist der Auffassung, dass die Grundsätze dieses Urteils nur für den entschiedenen Einzelfall gelten und im Übrigen nicht anzuwenden sind. Es widerspricht damit dem BFH und hält an seinen bisherigen Vorgaben fest: Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen ist und bleibt, dass diese Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt worden sind. Zudem müssen Vertragsinhalt und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich). Die nachträglich herbeigeführte zivilrechtliche Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts hat grundsätzlich keine Rückwirkung.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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