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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Durch eine im Jahressteuergesetz 2008 versteckte Gesetzesänderung will die Finanzverwaltung den Steuerzahlern die Gestaltungsmöglichkeiten erheblich einschränken und die Beweislast umkehren.

Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2008 hat das Bundesfinanzministerium eine kleine Bombe versteckt: Durch eine Änderung der Abgabenordnung soll zukünftig der Steuerzahler nachweisen, dass für eine gewählte Steuergestaltung auch beachtliche außersteuerliche Gründe vorliegen. Im Prinzip läuft diese Änderung auf eine Umkehr der Beweislast hinaus; nicht mehr das Finanzamt muss den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nachweisen, sondern der Steuerzahler die Rechtmäßigkeit der von ihm gewählten Gestaltung. In Zweifelsfällen kann der Steuerzahler zwar eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen, doch für eben diese wurde erst mit dem letzten Jahressteuergesetz eine Gebührenpflicht eingeführt.

Mit der gewählten Formulierung schafft sich die Finanzverwaltung außerdem die Möglichkeit, bei verschiedenen außersteuerlich mehr oder weniger gleichwertigen Gestaltungsalternativen die steuerlich ungünstigste für die Besteuerung zugrunde zu legen. Denn der Steuerzahler hat dann gar keine Möglichkeit, bei außersteuerlich gleichwertigen Alternativen außersteuerliche Gründe für seine Wahl vorzubringen, selbst wenn steuerliche Gründe nicht entscheidend für die Wahl gewesen wären. Wohl zu Recht ist schon von einem Gestaltungsmissbrauch durch die Finanzverwaltung die Rede.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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