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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abfindung für einen ausgeschlossenen GmbH-Gesellschafter

Ein GmbH-Gesellschafter, der durch Einziehungsbeschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird, muss eine Abfindung erhalten.

Die Zwangseinziehung eines GmbH-Geschäftsanteils löst die Verpflichtung der Gesellschaft aus, an den ausscheidenden Gesellschafter eine Abfindung zu bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Ausschluss durch Gesellschafterbeschluss, nach Eigenkündigung oder durch Ausschlussurteil geschieht. Die Abfindung darf nicht aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft stammen (Kapitalerhaltungsgebot).

Bei der Vorbereitung eines Gesellschafterausschlusses muss die Einflussnahme des Kapitalerhaltungsgebots bzw. der Abfindungsverpflichtung auf die Wirksamkeit eines Einziehungsbeschlusses bedacht werden:

  • · Sofern die Abfindung bereits zum Zeitpunkt der Zwangseinziehung nur unter Verwendung von gebundenem Vermögen bezahlt werden könnte, ist der Ausschluss nur realisierbar, wenn entweder die übrigen Gesellschafter die Zahlungsverpflichtung der GmbH übernehmen oder durch eine gleichzeitige Kapitalherabsetzung genügend freies Vermögen für die Abfindung gebildet wird.

  • · Sofern die Abfindung zum Zeitpunkt der Zwangseinziehung unproblematisch bezahlt werden kann, jedoch noch nicht abschließend berechnet oder fällig ist, entsteht ein Schwebezustand. Klare und eindeutige Regelungen zur Abfindungsberechnung und die Möglichkeit der Gesellschaft, eine zeitlich gestreckte Abfindung nach freiem Ermessen auch vorfällig zu bezahlen, eröffnen den verbliebenen Gesellschaftern schließlich die Möglichkeit, den Schwebezustand bis zur Abfindungszahlung zu verkürzen oder ihn notfalls vorzeitig zu beenden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!