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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Einführung der Entfernungspauschale

Ab dem 1.1.2001 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale.

Ab dem 1.1.2001 werden die gesetzlichen Kilometer-Pauschbeträge in Höhe von 0,70 DM (Kfz) und 0,33 DM (Motorrad und Motorroller) je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe von 0,70 DM für die ersten 10 Kilometer und 0,80 DM für jeden weiteren Kilometer umgewandelt.

Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 10.000 DM begrenzt. Ein höherer Betrag als 10.000 DM kann von Ihnen aber dann geltend gemacht werden, wenn Sie einen eigenen oder einen Ihnen zur Nutzung überlassenen Pkw für die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte benutzen.

Ein wenig anders verhält es sich für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Hier können Sie gleich eine Entfernungspauschale von 0,80 DM ab dem ersten Kilometer ansetzen.

Höhere Aufwendungen, die entstehen, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, können berücksichtigt werden, wenn sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und Sachbezüge in Form eines unentgeltlichen oder verbilligten Job-Tickets oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vermindern die ermittelte Entfernungspauschale.

Zum Schluss bleibt noch zu erwähnen, dass die Entfernungspauschale nicht für Flugstrecken gilt. Insoweit sind weiterhin die tatsächlich entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!