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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kindergeld vor dem Wehrdienst

In einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsende und Beginn des Wehr- oder Zivildienstes können Eltern weiter Kindergeld erhalten.

Eltern haben für ihren Sohn, der das 27.Lebensjahr (seit 1. Januar 2007: 25. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat, für eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen abgeschlossener Ausbildung und dem Beginn des Wehr- oder Zivildienstes einen Anspruch auf Kindergeld. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass der Wortlaut des Gesetzes keine andere Interpretation zulässt, als dass auch Kinder, die sich zwischen dem Ausbildungsabschluss und der Ableistung des Grundwehrdienstes befinden, beim Kindergeld zu berücksichtigen sind.

Das Gesetz spricht von der Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Wehr- oder Zivildienst. Ein Ausbildungsabschnitt ist aber jeder Zeitraum, der als Berufsausbildung zu berücksichtigen ist. Danach handelt es sich bei der ersten Phase der Ausbildung - in der Regel die allgemeinbildende Schule - ebenso um einen Ausbildungsabschnitt wie bei der letzten Phase, die dem Ausbildungsabschluss unmittelbar vorangegangen ist.

Der Bundesfinanzhof hat damit eine andere Auffassung als die Finanzverwaltung und das Finanzgericht Schleswig-Holstein vertreten: Das Finanzgericht war der Auffassung, dass eine Übergangszeit nur begünstigt sein kann, wenn feststeht, dass nach dem Wehr- oder Zivildienst die angefangene Ausbildung fortgesetzt wird oder eine weitere Ausbildung erfolgen soll. Der Bundesfinanzhof hat damit einen weiteren Schritt nach vorne unternommen und die Situation bei der Berücksichtigung von Kindern sowohl für das Kindergeld als auch für die Gewährung der Freibeträge für Kinder verbessert.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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